Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Höhere Berufsbildung der Technischen Fachschule Bern

1. Geltungsbereich:

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Technischen Fachschule Bern und den Teilnehmenden der Höheren Berufsbildung sowie der berufsspezifischen Weiterbildung gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Höhere Berufsbildung, die sich ihrerseits an den Reglementen der Berufsverbände orientieren. Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Bildungsgänge oder Weiterbildungsmodule, die durch Berufsverbände organisiert werden, bleiben vorbehalten.

2. Anmeldung:

Die Anmeldung hat schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular zu erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Die Anmeldung ist definitiv, wenn sie durch die Technische Fachschule Bern schriftlich bestätigt wurde. Die Sicherstellung der Zulassungsbedingungen zu allfälligen Prüfungen ist Sache der Teilnehmenden. Die Einladung und der definitive Stundenplan werden spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn zugestellt. Mit der Anmeldung anerkennt die angemeldete Person die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Höhere Berufsbildung und bestätigt die Kenntnisnahme der Informationen und Hinweise der jeweiligen Ausschreibung.

3. Entscheid über die Durchführung:

Mit der Anmeldung zu einem Bildungsgang oder zu einem Weiterbildungsmodul entsteht kein Anspruch auf Durchführung. Alle Bildungsgänge und Weiterbildungsmodule werden nur bei genügenden Anmeldungen durchgeführt. Kann ein Bildungsgang oder ein Weiterbildungsmodul nicht durchgeführt werden, wird nach Ablauf der Anmeldefrist darüber informiert.

4. Gebühren – weitere Kosten:

Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung publizierten Studiengebühren. Änderungen bleiben vorbehalten. Allfällig erlassene Übergangsbestimmungen werden von der Technischen Fachschule Bern laufend publiziert und den eingeschriebenen Teilnehmenden mitgeteilt. Falls der Bildungsgang oder das Weiterbildungsmodul wegen ungenügender Anzahl Teilnehmemder nicht durchgeführt wird, werden eingereichte Anmeldeunterlagen zurückgeschickt. Müssen Weiterbildungslehrgänge oder Weiterbildungsmodule wegen besonderer Umstände nach Ausstellung der Teilnahmebestätigung abgesagt werden, werden bereits entrichtete Studiengebühren vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden. Zusätzlich zu den Studiengebühren anfallende Kosten für Bücher, Kopien, Exkursionen, Unterkunft, Verpflegung und Mieten gehen vollumfänglich zu Lasten der Teilnehmenden.

5. Zahlungsfristen:

Die Studiengebühren werden pro Semester oder Kursmodul erhoben. Sie werden fällig mit der Rechnungsstellung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Fälligkeit.

6. Vergünstigungen:

Das Einholen von Beiträgen an die Studiengebühren beim Arbeitgeber, bei Verbänden und weiteren Stellen sowie ein Gesuch für Stipendien ist Sache der Teilnehmenden.

7. Abmeldung – Rücktritt – Ausschluss:

Eine Abmeldung von einem Bildungsgang oder einem Weiterbildungsmodul ist mit schriftlicher Begründung an die gleiche Stelle der Technischen Fachschule Bern zu richten, an die die Anmeldung erfolgt ist. Erfolgt eine Abmeldung vor dem Beginn eines Bildungsganges oder eines Weiterbildungsmodules, werden CHF 150 von der Technischen Fachschule Bern als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei mehrsemestrigen Kursen hat die Abmeldung, ohne Kostenfolgen, bis drei Wochen vor Beginn des neuen Semesters zu erfolgen. Nach Beginn werden bei einer Abmeldung die Studiengebühren für das laufende Semester/das Weiterbildungsmodul vollumfänglich in Rechnung gestellt. Werden die Studiengebühren nicht termingerecht bezahlt, kann ein Kursausschluss erfolgen. Die Leitung des Bildungsgangs oder des Weiterbildungsmoduls behält sich aus wichtigen Gründen einen Ausschluss von Teilnehmenden vor.

8. Änderungen im Kursprogramm:

Die Technische Fachschule Bern behält sich vor, Änderungen im Stundenplan und in der Organisation sowie in der Auswahl und im Einsatz von Dozenten vorzunehmen. Fallen einzelne Kursteile (z.B. infolge Erkrankung von Dozenten) aus, dann bietet die Technische Fachschule Bern Ersatztermine mit einem gleichwertigen Angebot an. Dadurch lassen sich keine Ansprüche gegenüber der Technischen Fachschule Bern ableiten.

9. Absenzen:

Bei Abwesenheit der teilnehmenden Person vom Unterricht, insbesondere infolge Krankheit, Ferien, Militärdienst, Zivilschutz oder beruflicher Belastung, besteht kein Anspruch auf Reduktion der Studiengebühren.

10. Versicherung:

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die Technische Fachschule Bern übernimmt keine Haftung.

11. Parkplätze:

Die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr ist zu empfehlen. Die Technische Fachschule Bern verfügt nur über einige wenige kostenpflichtige Parkplätze.

12. Beschwerden:

Beschwerden sind schriftlich begründet bei der Leitung des Bildungsgangs oder des Weiterbildungsmoduls einzureichen.

13. Gültigkeit:

Mit der Anmeldung akzeptiert der Kursteilnehmer resp. die Kursteilnehmerin die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Höhere Berufsbildung der Technischen Fachschule Bern.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Der Gerichtsstand ist Bern. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Die Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit von Qualifikationsverfahren sind im Reglement des jeweiligen Bildungsganges oder Weiterbildungsmoduls geregelt.

15. Inkrafttreten:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Höhere Berufsbildung der Technischen Fachschule Bern gelten ab dem 1. August 2017.

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